Aus der AG kommunaler Klimaschutz
Resort übergreifend, laden Mathias Schmitz und Sonja Kindlein für die GAR-SH im Rahmen der AG kommunaler Klimaschutz zu Themen ein, die den kommunalen Klimaschutz betreffen. Hier stellen wir die Zusammenfassungen aus den Webinaren bereit.
Inhaltsverzeichnis
Kommunaler Klimaschutz repowered
Dieses Webinar fand am 07.01.2026 statt. Als Gast begrüßten wir Tobias Goldschmidt / Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein.
Dieser erste Workshop in 2026 befasste sich mit dem Rückgang des Engagements im kommunalen Klimaschutz. U.a. wurde die Frage diskutiert, wie wir die Menschen in den Städten und Gemeinden wieder stärker für den Klimaschutz motivieren können und wie die Situation in einzelnen Kommunen aussieht.
Zum Bericht AG kommunaler Klimaschutz am 7. Januar 2026 von Mathias Schmitz
Best Practice Beispiel: Klimaschutz in Steinbergkirche
- Freiflächen-PV
- Regionales Klimaschutzmanagement durch die Klimaschutzregion Nord e.V.
Die Gemeinde Steinbergkirche ist ein positives Beispiel, wenn es um kommunalen Klimaschutz geht. Parteiübergreifend erfolgt das Engagement. Neben dem Standortkonzept für Freiflächen-PV und der dazugehörigen Entscheidungsmatrix arbeiten sie gemeinsam in verschiedenen AGs und bekommen Unterstützung durch den regionaltätigen Verein „Klimaschutzregion Nord e.V.“, der Aufgaben eines Klimaschutzmanagements für die angehörigen Gemeinden übernimmt.
Jürgen Becker, Fraktionsvorsitzender der Grünen Fraktion in Steinbergkirche hat nach unserer Sitzung der AG kommunaler Klimaschutz im nachfolgenden Dokument die Unterstützung im Klimaschutz-Management durch den jetzigen Verein „Klimaschutzregion Nord e.V.“ ehemals „Klimaschutzregion Flensburg“ beschrieben sowie die Struktur der AGs in Steinbergkirche.
Ebenfalls besitzt die Gemeinde Steinbergkirche ein Standortkonzept für Freiflächen-PV mit einer sehr umfassenden Entscheidungsmatrix für die Beurteilung der Bewerber der Flächen.
Klimaschutz in Steinbergkirche, Beschreibung von Jürgen Becker 12. Januar 2026
Standortkonzept für Freiflächen-PV
Entscheidungsmatrix Freiflächen-PV
Zum Klimaschutzmanagement
Förderungen für das Klimaschutzmanagement:
Die Personalstelle wird über die NKI (Nationale Klimaschutzinitiative) vom Bund gefördert, die 60% gelten für finanzschwache Kommunen, regulär beträgt die Anschlussförderung für Klimaschutzmanager:innen zur Umsetzung des Konzeptes 40%. Zu den Informationen zur Förderung, externer Link
Hier geht es zum Förderkompass der NKI, der einen Überblick über alle Fördermöglichkeiten für Klimaschutzprojekte vom Bund gibt. Externer Link
Es gibt keine weitere Förderung vom Land SH, die direkt die Personalstelle Klimaschutzmanagement fördert. Das Land fördert bzw. unterstützt die kommunalen Klimaschutzmanager:innen folgendermaßen:
- die Koordinierungsstelle für Klimaschutzmanager:innen: kommunales Klima-Netzwerk SH
- Fortbildungen für Klimaschutzmanager:innen
- Der Kommunalfonds, über den Klimaschutzmanager:innen kleine Projekte finanzieren können. Externer Link zum Förderprogramm
Verstetigung der Klimaschutzmanager:innen
Klimaschutzmanager:innen sollten sich von Beginn an neben dem Konzept auch um die Umsetzung von Projekten und das Fördermanagement kümmern und somit den Wert ihrer Arbeit sichtbar machen. Zudem ist es hilfreich, wenn diese Stelle ämterübergreifend angesiedelt wird, z.B. als Stabstelle.
Zur Wärmeplanung:
Der KFW432 eignet sich wunderbar für die Umsetzung der Projekte aus der Wärmeplanung. Externer Link zum Förderprogramm
Mit dem CO2-Schattenpreis die Klimaauswirkungen von kommunalen Baumaßnahmen berücksichtigen
Im Rahmen der AG kommunaler Klimaschutz hatten wir euch gemeinsam mit Nelly Waldeck im Workshop „Einführung eines CO2-Schattenpreises für die Ausschreibung von Baumaßnahmen“ am 28.02.2026, das Prinzip an sich, Umsetzungsmöglichkeiten und Alternativen vorgestellt und diskutiert.
Kommunale Bauaufträge (Neubauten, Sanierungen, Erweiterungen) verursachen über ihren Lebenszyklus erhebliche Treibhausgasemissionen durch:
- Inanspruchnahme von Ressourcen und die Herstellung der Materialien,
- den Bauprozessen,
- den Energieverbrauch in der Nutzungsphase,
- die Instandhaltung und letztendlich auch den Rückbau.
Mit dem CO2-Schattenpreis werden bereits in der Wirtschaftlichkeitsberechnung die Folgekosten und zu erwartenden Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus sichtbar gemacht.
Im EWKG wird es empfohlen für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro den CO2-Schattenpreis in eigener Zuständigkeit einzuführen. Um dies umzusetzen, braucht es aber den Beschluss in der Kommune.
§ 7 Klimaschutz in den Gemeinden, Kreisen und Ämtern; Berücksichtigungsgebot
(3) „Den Gemeinden, Kreisen und Ämtern wird empfohlen, für die Planung und Ausschreibung von Baumaßnahmen oberhalb eines Schwellenwertes von 500.000 Euro in eigener Zuständigkeit einen CO2-Schattenpreis in Orientierung an den vom Umweltbundesamt empfohlenen Kostensatz für Kohlendioxid- und andere Treibhausgasemissionen gemäß der jeweils aktuellen Empfehlung für die Bewertung von Treibhausgasemissionen einzuführen.“
Unser Handout soll euch einen Einblick in die Thematik und einen kurzen Überblick geben, hier findet ihr auch weiterführende Links, u.a. zur KMPG Law Studie, 2023, die im Auftrag des Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. erstellt wurde, die auch die einheitliche Einführung eines CO2-Schattenpreis begrüßt.
Zum Musterantrag: Einführung eines CO₂-Schattenpreises bei öffentlichen Vergabeverfahren gemäß § 7 EWKG
Schleswig-Holstein, März 2026
Zur KMPG Law Studie, 2023, externer Link
Handbuch Umweltkosten Methodenkonvention 4.0, vom Umweltbundesamt (UBA), Februar 2026, externer Link
Gesellschaftliche Kosten von Umweltbelastungen -Methodik zur Schätzung von Klimakosten und Methodenkonventionen, Umweltbundesamt (UBA), externer Link
Hinweis zur Alternative: Solltet ihr euch nicht gleich an den CO2-Schattenpreis herantrauen, kann mit den Ausschreibungen auch schon viel bewirkt werden, wenn Klimaschutz und nachhaltige Produkte als Grundsatz gelten. Z.B. ausschließlich elektrisch betriebene Kraftfahrzeuge.
Letzte Aktualisierung März 2026

