Energie und Klima

Wenn es um Klimaschutz und das Erreichen der Klima- / Treibhausgasneutralität geht, ist die Energiewende ein wichtiger Faktor. Da die Senkung der Treibhausgasemissionen nicht so zügig vorangeht, wie es eigentlich notwendig wäre, spielt die Klimaanpassung eine immer wichtigere Rolle. Anträge und Informationen zu den Themen des Klimaschutzes oder der Betrachtung der gesamten kommunalen Ebene, der Klimaanpassung und der Umstellung auf Erneuerbare Energien findet ihr in dieser Rubrik.

Klimarelevantes zu den Themen Bauen und Mobilität sind zusätzlich in den entsprechenden Themenfeldern zu finden.

 Das Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG)

Am 29. Januar 2025 wurde die Novellierung des EWKG im Schleswig-Holsteinischen Landtag beschlossen.

Zum Energiewende- und Klimaschutzgesetz – Schleswig-Holstein (EWKG), externer Link

Wir haben ein Fact Sheet erstellt, das die wichtigsten Inhalte für die kommunale Ebene darstellt und im Anhang alle relevanten Gesetze im Zusammenhang mit aufführt.

Zum Fact Sheet EWKG, 2025

Was bedeutet die Novelle des EWKG für die Kommunen?

Unter diesem Titel hatten wir zu einem Webinar im März 2025 eingeladen. Nelly Waldeck, MDL Sprecherin für Klimaschutz und Joschka Knuth, Staatssekretär im Ministerium für Energiewende Klimaschutz Umwelt und Natur waren zu Gast, um über die wichtigsten Änderungen für die kommunale Ebene zu sprechen.

Die Präsentation von Joschka Knuth beinhaltet grundsätzliche Informationen zum EWKG, zeichnet den Weg zur Klimaneutralität auf und geht auf alle relevanten Punkte des Gesetzes zur Wärmewende ein.

Zur Präsentation von Joschka Knuth

Klimaanpassung

Das Klimaanpassungsgesetz KAnG

Das Klimaanpassungsgesetz des Bundes (KAnG) soll die Rahmenbedingungen bei der Klimaanpassung und Risikovorsorge in Bund, Ländern und Kommunen verbindlich regeln. Mit dem EWKG-SH (Energiewende und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein), das Anfang 2025 beschlossen wurde, wird das Bundesgesetz in Schleswig-Holstein umgesetzt.

Zum Klimaanpassungsgesetz KAnG

Klimaanpassungsmanager für den Kreis

Im Antrag Klimaanpassungsmanagement aus dem Kreis Pinneberg, wird eine Stabstelle für Klimaanpassung in der Kreisverwaltung gefordert. Das Bundesumweltministerium fördert diese Stelle in den ersten fünf Jahren mit 80%.

Zum Antrag aus Pinneberg, Juli 2023

Hitzeaktionspläne

Durch den Klimawandel nimmt die Häufigkeit und Dauer von Hitzeereignissen zu. Die hohen Temperaturen können sich u.a. negativ auf die Gesundheit der Menschen auswirken. Hitzeaktionspläne sollen im Rahmen der Klimaanpassung einen Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesundheit leisten. Die Grüne Fraktion in Bargteheide hat im August 2024 einen Antrag zur Erstellung eines lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums gestellt.

Zum Antrag aus Bargteheide, August 2024

Zu den Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen

Hitzeschutz und Hitzevorsorge in den Städten / Informationsseite des Deutschen Städtetags

Der Deutsche Städtetag hat best-practice-Beispiele und Aktionen sowie Hitzeaktionspläne aus den Mitgliedsstädten des Deutschen Städtetages zusammengestellt und lädt zum Nachmachen ein:

Zur Seite des deutschen Städtetags, externer Link

Naturbasierte Lösungen für die kommunale Klimaanpassung – Herausforderungen und Lösungsansätze, eine Publikation des Umweltbundesamtes

Dieser Teilbericht des Umweltbundesamtes beschäftigt sich mit Maßnahmen, die auf von der Natur bereitgestellte Leistungen zurückgreifen, die u.a. zum Erreichen der Ziele Klimaanpassung, Klimaschutz, Erhalt der biologischen Vielfalt und Hochwasserschutz beitragen. Der Bericht gibt einen umfangreichen wissenschaftlichen Einblick in die Thematik und stellt Beispiele aus der Praxis vor.  

Zur UBA Publikation, Januar 2025

Klimaschutz in Kommunen – Klimaneutralität und Masterpläne

Kommunaler Klimaschutz beginnt z.B. bei einem Grundsatzbeschluss bis zu einem gewissen Zeitpunkt die Klimaneutralität oder Treibhausgasneutralität zu erreichen. Manche Kommunen haben sich auch ein höheres Ziel als das Land Schleswig-Holstein gesetzt, das die Klimaneutralität bis 2040 erreichen möchte. Um dies zu erreichen, gibt es Klimaschutzkonzepte, Masterpläne und Maßnahmenpläne, die individuell auf die Kommune angepasst sind. Hier findet ihr Beispiele aus der Praxis und Anträge aus verschiedenen Kommunen.

„Klimaneutralität in Kropp bis 2040 – Wie angehen und umsetzen?“ ist der erste Antrag, den die Grüne Fraktion aus der Gemeinde Kropp im November 2023 (mit 3 Folgeanträgen im Dokument) gestellt hat. Hierbei geht es darum, das Landesziel SH bis 2040 klimaneutral zu sein, in die Planung und Entwicklung der Gemeinde zu integrieren. Die weiteren Anträge beinhalten u.a. die Erstellung eines Konzeptes „Klimaneutralität in Kropp bis 2040“ und einer „Gemeindeklimaschutz -und Nachhaltigkeitsstrategie“.

Zum Antrag der Grünen Fraktion aus Kropp, 2023

Elmshorner Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmasterplan 2020

Im Jahr 2019 stellte die Grüne Fraktion aus Elmshorn den Antrag, einen Klimaschutz- und Nachhaltigkeitsmasterplan einzuführen, um die Eindämmung der vom menschengemachten Erderwärmung und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anzusehen und bis 2035 weitestgehend klimaneutral zu werden. Dieser Antrag beinhaltet Maßnahmen in den Bereichen: 1. Entwicklungsplanung, Raumordnung, 2. Kommunale Gebäude und Liegenschaften, 3. Mobilität, 4. Organisation und 5. Kommunikation und Kooperation.

Dieser Antrag wurde abgelehnt. Es folgte allerdings der Beschluss bis 2035 Klimaneutral zu werden, am European Energy Award teilzunehmen und ein Klimaschutzkonzept durch eine externe Agentur erstellen zu lassen.

Zum Antrag aus Elmshorn, 2019

Klimaaktionsplan der Stadt Bargteheide

In einem interfraktionellen Antrag setzen sich alle Fraktionen aus Bargteheide für die Anerkennung des menschengemachten Klimawandels und für die Eindämmung der Erderwärmung und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe mit höchster Priorität ein. Dieser Antrag enthält Maßnahmen im Rahmen des Aktionsplans.

Zum Antrag aus Bargteheide, 2019

Nachhaltige Klima- und Umweltpolitik für Norderstedt

In einem gemeinsamen Antrag mit der CDU und den Linken werden die Fachausschüsse gebeten gezielte Maßnahmen vorrangig zum Schutz des Klimas und der Umwelt zu erarbeiten. Ebenfalls sollen künftige Beschlussfassung unter der Maßgabe einer nachhaltigen Klima- und Umweltpolitik geprüft werden.

Zum Antrag aus Norderstedt, 2019

Maßnahmen zum Klimaschutz in der Gemeinde Neukirchen

Ziel dieses Antrages aus Neukirchen ist es Maßnahmen für den Klimaschutz zu entwickeln. Ein starker Fokus wird dabei auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde gelegt.

Zum Antrag aus Neukirchen, 2019

Klimaschutz in Kommunen – Klimarelevanz in Beschlussvorlagen

Zwei Publikationen mit Hinweisen zur Umsetzung der Klimarelevanz in Beschlussvorlagen

Um ein Bewusstsein dafür herzustellen, welche Auswirkungen eine zu beschließende Maßnahme auf das Klima hat, ist es sinnvoll, die Klimarelevanz für diese Maßnahme in der Beschlussvorlage mit aufzuzeigen, analog zu den finanziellen Auswirkungen.

Der deutsche Städtetag und das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) haben eine Orientierungshilfe für die Prüfung klimarelevanter Beschlussvorlagen (PkB) in kommunalen Vertretungskörperschaften herausgegeben, die eine Möglichkeit des Vorgehens darstellt.

Die Handreichung ist hier zu finden, externer Link

In der Reihe „#Klimahacks“ hat das difu eine Anleitung zum Klimacheck für Ratsbeschlüsse herausgegeben, in der auch auf einige interessante Beispiele zur Umsetzung hingewiesen wird.

Zum #Klimahacks No. 9 – Mach dein Projekt zum Klimacheck für Ratsbeschlüsse, externer Link

Beispiele für Beschlüsse und Anträge zur Einführung des Punktes Klimarelevanz in Beschlussvorlagen

Orientiert an dem Beispiel des deutschen Städtetags und difu haben die Grünen in Elmshorn einen Antrag zur Einführung des Punktes „Klimarelevanz“ gestellt. Woraufhin die Verwaltung eine abgeänderte Form vorschlug. Das Vorgehen wurde dann wie folgt beschlossen:

„Stattdessen wird in einem ersten Schritt vorgeschlagen:

a) Den allgemeinen Bezug zum Klimaschutz darzustellen. Auswirkungen sind dabei so konkret wie möglich zu erläutern, soweit messbar auch mit Kennzahlen. Auch Alternativen sind darzustellen. Soweit nicht die klimafreundlichste Alternative vorgeschlagen wird, ist dieses zu begründen.

In einem zweiten Schritt soll, im Zuge seiner Erstellung:

b) Eine Formulierung/Ausarbeitung mit dem Klimaschutzkonzept entwickelt werden. Erwartet wird, dass Auswirkungen auch in diesem Schritt so konkret wie möglich zu erläutern sind. Allerdings mit der Maßgabe, dass konkrete Ziele des Klimaschutzkonzeptes in Bezug auf einzelne Handlungsfelder und deren Gewichtung zu berücksichtigen sind.“

Zum Beschluss der Stadt Elmshorn „Klimaschutzrelevanz in Beschlüssen“, August 2021

Auch in Flensburg gibt es einen Beschluss zur Klimawirksamkeit, der darauf abzielt, dass in einfacher Form die Auswirkungen auf das Klima dargestellt werden und Alternativen aufgezeigt werden sollen.

Zum Antrag der Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen aus Flensburg, Juni 2019

Klimaschutz in Kommunen – Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte

Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte

Bei der Minderung der Treibhausgase spielt die Umstellung auf elektrisch angetriebene Fahrzeuge eine wichtige Rolle. Dabei sollten die Kommunen auch ihre Vorbildfunktion den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber ausüben. Inhalt der folgenden Anträge ist es, die Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte voranzubringen.

Zum Antrag Umstellung der kommunalen Fahrzeugflotte aus dem Kreis Stormarn, 2021

Zum Antrag Anschaffung von Fahrzeugen mit elektrischem Antrieb aus Husum, 2020

Der Weg der Kreisverwaltung Pinneberg zur Umstellung auf E-Mobilität ist in dieser Pressemitteilung dargestellt.

Pressemitteilung Kreis Pinneberg, externer Link

 

Klimaschutz in Kommunen – Klimabeirat und Jugendklimarat

Bildung eines Klimabeirates

Bevor in Tangstedt der Entschluss fiel einen Klimabeirat zu bilden, wurden die Vor- und Nachteile eines Beirates und eines Ausschusses gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ ist hier ebenfalls abgelegt.

Zur Vorlage „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ – Tangstedt, Februar 2022

Zum Antrag/Beschluss Bildung eines Klimabeirates – Tangstedt, März 2022

Der Klimajugendrat

Ein Jugendklimarat ist ein Gremium, das jungen Menschen die Möglichkeit gibt, sich aktiv an Entscheidungen zu Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in der Kommune zu beteiligen. Er kann als eigenständiges Gremium oder als Erweiterung eines bestehenden Gremiums etabliert werden. Z.B. als Arbeitsgruppe angedockt an den Kinder- und Jugendbeirat. Klimajugendräte stärken die demokratische Beteiligung der Jugendlichen und fördert die Akzeptanz für Klimaschutzmaßnahmen.

In einem Fact Sheet haben wir die wichtigsten Informationen zum Jugendklimarat und zu dem Projekt „Jugendklimarat. Auch in eurer Kommune“ zusammengestellt, das bei der Etablierung eines Jugendklimarates in der Kommune unterstützt.

Zum Fact Sheet Klimajugendrat

 

Klimaschutz in Kommunen – Publikationen

Zukunft beginnt vor Ort – So werden Kommunen lebenswert und Klimaneutral – Publikation der Heinrich-Böll-Stiftung, Juni 2025

Das Heft bietet einen bundesweiten Überblick und Beispiele aus kleinen und großen Kommunen, was Kommunalpolitik gemeinsam mit der Verwaltung, der Wirtschaft und der Zivilgesellschaft für mehr Lebensqualität und Klimaschutz erreichen kann. Die Publikation kann hier herunter geladen werden, externer Link

Energiewende – kommunale Wärmeplanung

Anträge zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung

Die Anträge zur Erstellung einer Wärmeplanung für Gemeinde unter 10.000 Einwohner stammen von den Grünen Fraktionen aus Schwedeneck und Dänischenhagen wurde 2023 eingereicht.

Zum Antrag kommunale Wärmeplanung aus Schwedeneck

Zum Antrag kommunale Wärmeplanung aus Dänischenhagen

Aus dem Webinar: Effektive und effiziente Kommunale Wärmeplanung

Am 22. Februar 2024 hatten wir einen spannenden Workshop zum Thema Wärmeplanung durchgeführt. Die Präsentation von Manuel Gottschick stellen wir euch hier zur Verfügung.

Grundlegend ist vielleicht hervorzuheben, dass die kreisweite Analyse für die Wärmeplanung Kosten und Fachkompetenz spart. Mathias Schmitz hat eine Zusammenfassung in einem kurzen Protokoll erstellt, das er euch ebenfalls zur Verfügung stellt.

Zur Präsentation von Manuel Gottschick

Zum Protokoll von Mathias Schmitz

Kommunale Wärmeplanung – Publikationen der Heinrich-Böll-Stiftung

Die Heinrich-Böll-Stiftung hat zur kommunalen Wärmeplanung einen Leitfaden und ein Infoblatt herausgegeben.

Infoblatt – Die kommunale Wärmeplanung: „Das Infoblatt ist ein umsetzungsorientierter Wegweiser und richtet sich an alle, deren Aufgabe es ist, vor Ort die Wärmeplanung zu vermitteln. Es verdeutlicht in anschaulicher Weise, warum klimaneutrales Heizen ein wichtiges Thema ist, welche erneuerbaren Energiequellen für die Wärmeversorgung der Zukunft zur Verfügung stehen und mit welchen Partnern Kommunen zu einer schnellen Umsetzung der Wärmeplanung kommen.“

Hier geht es zum  Infoblatt, externer Link

Der Leitfaden – Kommunale Wärmewende strategisch planen „Im Zentrum des Wärmeplanungsgesetzes stehen die Kommunen. Sie haben die Aufgabe, den Umbau des Wärmesektors zu koordinieren und zu steuern. Dieser Leitfaden skizziert die Akteurslandschaft der Wärmewende und gibt Kommunen Hinweise, wie sie die passenden Partner für die Umsetzung finden. Mit vielen Praxisbeispielen und Infografiken.“

Hier geht es zum  Leitfaden, externer Link

Energiewende – Solarenergie

Die Gebäude der Gemeinde für die Energiegewinnung zu nutzen ist ein wichtiger Schritt. Die Vorreiterrolle, langfristige Ersparnis bei den Energiekosten und die Unabhängigkeit von den Energiemärkten sind dabei wichtige Faktoren. Um den enormen Bedarf Erneuerbarer Energien zu decken, werden aber auch Freiflächen benötigt.

Antrag zu den Potenzialen auf städtischen Gebäude

Aus Lübeck stammt der Antrag zur Erhebung der potenziellen Flächen auf städtischen Gebäuden für Solaranlagen und deren Realisierung. 

Zum Antrag Lübeck, Juni 2020

Antrag zur Identifizierung von Potenzialflächen für Solarenergieanlagen

Aus Schenefeld stammt der Antrag: „Potentialflächen für Solarenergie-Freiflächenanlagen im Außenbereich identifizieren und bewerten“

Zum Antrag Schenefeld, Januar 2023

 Prüfauftrag zur Errichtung von PV Anlagen auf städtischen Freiflächen/ Stellplätzen

Dieser Antrag aus Barmstedt wurde im Zusammenhang mit der Novellierung des EWKG 2022 verfasst. Die Verwaltung wird darum gebeten zu prüfen, ob und wie PV Anlagen auf Freiflächen und Parkplätzen realisiert werden können.

Zum Antrag aus Barmstedt, Januar 2022

Letzte Aktualisierung August 2025