Haushalt, Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft

Leitziele zum kommunalen Haushalt

Den Haushalt auf Klimaschutz ausrichten

Die Grüne Fraktion aus Lübeck hat 2021 den Antrag gestellt, den Haushalt nach den Klimaschutzzielen auszurichten.

Antrag, den Haushalt auf Klimaschutz ausrichten – Lübeck 2021

Kommunale Verpackungssteuer

Die Verpackungssteuer wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2025 als rechtmäßig erklärt.  In Tübingen wurde sie bereits am 1. Januar 2022 etabliert und erste Erfolge werden verzeichnet. In Konstanz wurde die Verpackungssteuer zum 01.01.2025 eingeführt. Weitere Städte folgen gerade.

Die Verpackungssteuer wird bisher einheitlich nach dem Tübinger Modell erhoben:

  • 50 Cent für Kaffee im Becher oder Speisen in Boxen
  • 20 Cent für Stäbchen und Besteck

Hier gibt es einige Anträge zur Einführung einer Verpackungssteuer. Der Antrag aus Itzehoe im Februar 2024 wurde leider abgelehnt.

Antrag aus Itzehoe zur Einführung einer Verpackungssteuer Februar 2024

Antrag der FGL Fraktion Konstanz zur Einführung einer Verpackungssteuer Juni 2023

Antrag aus Heidelberg zur Einführung einer Verpackungssteuer Juni 2023

Im Internet informieren die Städte Tübingen und Konstanz über die Verpackungssteuer, hier können Informationen eingesehen und heruntergeladen werden:

Verpackungssteuer – Universitätsstadt Tübingen

Verpackungssteuer – Stadt Konstanz

Grundsteuerreform

Zum 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das bedeutete für die Kommunen die Änderung der Hebesätze. Wenn ihr noch etwas nachlesen wollt, findet ihr hier die Präsentation von Oliver Brandt MdL und Sprecher für Finanzen, aus unserem Webinar im Oktober 2024 zur Einführung der neuen Grundsteuer.

Zur Präsentation: Reform der Grundsteuer in Schleswig-Holstein

Beschlusskontrolle

Laut der Gemeindeordnung- SH § 45c gehört zum Inhalt des Berichtswesens auch eine

„Ausführung und Übersicht der Beschlüsse der Gemeindevertretung“

Auch genannt: Beschlussverfolgung / Beschlusskontrolle

Die Selbstverwaltung ist u.a. für die Überwachung der Durchführung ihrer Entscheidungen verantwortlich. Eine Beschlussverfolgung ist hierfür ein wichtiges Instrument zur Kontrolle.

Es sollte in der Übersicht zu den Beschlüssen ersichtlich sein:

  • Datum
  • Inhalt des Beschlusses / Beschlusstext
  • Aktuelle Bearbeitungsstand
  • Timeline
  • Die Gründe, wenn die Ausführung nicht zeitgerecht eingehalten werden kann
  • Erledigt JA/Nein

Die Übersicht der Beschlüsse kann übergeordnet für alle Bereiche oder auch einzelne Fachämter/Ausschüsse angelegt werden. Das sollte dem Umfang und der Gemeindegröße entsprechend individuell festgelegt werden.

Letzte Aktualisierung Februar 2025