Haushalt, Finanzen, Verwaltung und Wirtschaft
Fördermittel
Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“
Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz- LuKIFG)
Die Verteilung der Infrastrukturmittel
62,5% des schleswig-holsteinischen Anteils am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ gehen an die Kommunen. Das sind in Summe 2.144.250.000-,€. Die Mittel werden auf die Kommunalgruppen:
- Kreisangehörige Gemeinden (1.013.083.333,34 €),
- Kreise (575.083.333,33 €) und
- Kreisfreie Städte (556.083.333,33 €), verteilt, darauf haben sich die kommunalen Landesverbände und Landesregierung verständigt.
Die Mittelverteilung innerhalb der jeweiligen Kommunalgruppe erfolgt zu einem Anteil von 90% nach der Einwohnerzahl und 10% der Mittel nach Finanzschwäche.
Die Einzelbudgets der Kommunen sind in diesem Dokument zu finden, externer Link Dezember 2025
Förderbereiche und Voraussetzungen
- Es gilt eine Minimum Regelung, das Investitionsvolumen muss mindestens 50.000, -€ betragen.
- Projekte, die ab dem 01.01.2025 gestartet wurden und die Voraussetzung erfüllen, dürfen einbezogen werden.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich.
- Die Mittel sollen insbesondere für die folgenden Infrastrukturbereiche eingesetzt werden und müssen den kommunalen Aufgaben dienen:
- Bevölkerungsschutz,
- Verkehrsinfrastruktur,
- Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur,
- Energie- und Wärmeinfrastruktur,
- Bildungsinfrastruktur,
- Betreuungsinfrastruktur,
- Wissenschaftsinfrastruktur,
- Forschung und Entwicklung und
- Digitalisierung.
Laut der Verwaltungsvereinbarung §2 Absatz 2, sind bei Digitalisierungsprojekten zudem der Erwerb von dauerhaften Rechten und zeitlich begrenzten Nutzungsrechten im Bereich der Digitalisierung sowie die Entwicklung von digitalen Verfahren und ihre Beauftragung förderfähig, auch wenn diese keine Investitionen im Sinne von § 10 Absatz 3 Nummer 2 Satz 2 des Haushaltsgrundsätzegesetzes darstellen.
Notwendige Begleit- oder Folgemaßnamen sind förderfähig, wenn sie in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer geförderten Sachinvestition stehen. Begleit- und Folgemaßnahmen sind nur bis zur Höhe von unter 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben der nach dem LuKIFG geförderten Investitionsmaßnahme nach § 3 Absatz 1 LuKIFG förderfähig. Zu den Begleit- und Folgemaßnahmen zählen beispielsweise die mit Baumaßnahmen verbundenen Baunebenkosten, vorbereitende Planungsleistungen, nötige Gutachten oder Untersuchungen. Sie müssen für die Durchführung der Maßnahme notwendig sein. Personalausgaben als Begleit- oder Folgemaßnahme – wie etwa Weiterbildungsmaßnahmen – sind nicht förderfähig.
Weitere Details sind zu finden in:
Förderdatenbank des Bundes
Finanzielle Zuschüsse in Form von Fördergeldern sind häufig ausschlaggebend dafür, ob die Umsetzung einer Maßnahme beschlossen wird. Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Mit der Suchfunktion können passgenaue Förderangebote gefunden werden.
Fördermittelmanager:in
Um die vielfältigen Förderungen besser ausschöpfen zu können, kann ein ämterübergreifendes Fördermittelmanagement einiges bewegen. Auch ist zu erwarten, dass die Stelle einen wichtigen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leisten kann und sich letztendlich selbst finanzieren kann.
Antrag zur Etablierung einer Stelle „Fördermanagement“ aus Elmshorn, August 2020
Leitziele zum kommunalen Haushalt
Den Haushalt auf Klimaschutz ausrichten
Die Grüne Fraktion aus Lübeck hat 2021 den Antrag gestellt, den Haushalt nach den Klimaschutzzielen auszurichten.
Antrag, den Haushalt auf Klimaschutz ausrichten – Lübeck 2021
Einwegkunststofffondsgesetz
Das Gesetz sieht vor, dass Kommunen bzw. öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger, Geld, für die Beseitigung von Plastikmüll im öffentlichen Raum erhalten. Die Gelder stammen aus einem Fonds, in welchen die Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte einzahlen. So sollen Hersteller künftig bestimmte Kosten für die Entsorgung und Reinigung der aus ihren Produkten entstehenden Abfälle im öffentlichen Raum tragen, die bislang von der Allgemeinheit finanziert werden.
Kommunen spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung und können finanziell profitieren. Kosten für die Sammlung, Reinigung und Sensibilisierungsmaßnahmen können erstattet werden. Im Jahr 2025 werden erstmals Gelder ausgezahlt. Bis zum 15. Juni 2025 müssen dafür aber die entsprechenden Antragsberechtigten die Registrierung online abgeschlossen und ihre Leistungen gemeldet haben.
Im Überblick:
Wer ist anspruchsberechtigt? Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, auch Gebietskörperschaften.
Was kann erstattet werden? Kosten können erstattet werden für Sammlungs-, Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Die Seite des Einwegkunststofffonds ist unter folgendem Link zu finden und beinhaltet ein umfangreiches FAQ: DIVID – Einwegkunststofffonds-Plattform (externer Link, 2025)
Städte, die schon mitmachen sind zum Beispiel Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und die Stadtverwaltung Hilden.
Weitere Informationen gibt auch die Übersichtsseite des Umweltbundesamtes. (externer Link, 2025)
Musterantrag: Zur Registrierung und Teilnahme haben wir euch einen Musterantrag erstellt, der hier heruntergeladen werden kann. 2025.
Kommunale Verpackungssteuer
Die Verpackungssteuer wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Januar 2025 als rechtmäßig erklärt. In Tübingen wurde sie bereits am 1. Januar 2022 etabliert und erste Erfolge werden verzeichnet. In Konstanz wurde die Verpackungssteuer zum 01.01.2025 eingeführt. Weitere Städte folgen gerade.
Die Verpackungssteuer wird bisher einheitlich nach dem Tübinger Modell erhoben:
- 50 Cent für Kaffee im Becher oder Speisen in Boxen
- 20 Cent für Stäbchen und Besteck
Hier gibt es einige Anträge zur Einführung einer Verpackungssteuer. Der Antrag aus Itzehoe im Februar 2024 wurde leider abgelehnt.
Antrag aus Itzehoe zur Einführung einer Verpackungssteuer Februar 2024
Antrag der FGL Fraktion Konstanz zur Einführung einer Verpackungssteuer Juni 2023
Antrag aus Heidelberg zur Einführung einer Verpackungssteuer Juni 2023
Im Internet informieren die Städte Tübingen und Konstanz über die Verpackungssteuer, hier können Informationen eingesehen und heruntergeladen werden:
Inhouse Beratung für Kommunen
In Glücksburg wurde fraktionsübergreifend, getrieben durch die Grüne Fraktion, der Beitritt zur PD- Berater der öffentlichen Hand GmbH beschlossen.
Die PD ist eine Beratungsgesellschaft, die auf öffentliche Auftraggeber spezialisiert ist. Durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen kann man sich zum Teil Ausschreibungsverfahren sparen und die PD direkt beauftragen. Die PD kann ihre Gesellschafter in den Bereichen strategische Verwaltungsmodernisierung und Kommunalberatung sowie Bau und Infrastruktur beraten.
Antrag aus Glücksburg zum Beitritt zur PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH, März 2025
Zur Homepage der PD – Berater der öffentlichen Hand, externer Link
Beschlusskontrolle
Laut der Gemeindeordnung- SH § 45c gehört zum Inhalt des Berichtswesens auch eine
„Ausführung und Übersicht der Beschlüsse der Gemeindevertretung“
Auch genannt: Beschlussverfolgung / Beschlusskontrolle
Die Selbstverwaltung ist u.a. für die Überwachung der Durchführung ihrer Entscheidungen verantwortlich. Eine Beschlussverfolgung ist hierfür ein wichtiges Instrument zur Kontrolle.
Es sollte in der Übersicht zu den Beschlüssen ersichtlich sein:
- Datum
- Inhalt des Beschlusses / Beschlusstext
- Aktuelle Bearbeitungsstand
- Timeline
- Die Gründe, wenn die Ausführung nicht zeitgerecht eingehalten werden kann
- Erledigt JA/Nein
Die Übersicht der Beschlüsse kann übergeordnet für alle Bereiche oder auch einzelne Fachämter/Ausschüsse angelegt werden. Das sollte dem Umfang und der Gemeindegröße entsprechend individuell festgelegt werden.
Grundsteuerreform
Zum 1. Januar 2025 ist die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Das bedeutete für die Kommunen die Änderung der Hebesätze. Wenn ihr noch etwas nachlesen wollt, findet ihr hier die Präsentation von Oliver Brandt MdL und Sprecher für Finanzen, aus unserem Webinar im Oktober 2024 zur Einführung der neuen Grundsteuer.
Zur Präsentation: Reform der Grundsteuer in Schleswig-Holstein
Letzte Aktualisierung Dezember 2025
