Kommunalrecht, Gremienarbeit und Fraktion

Kommunalrecht

Das Kommunale Verfassungsrecht ist die rechtliche Grundlage für das selbstverwaltende Gemeinwesen in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen.

Dazu gehören die Gemeindeordnung, die Kreisordnung, die Amtsordnung, das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. Die Höhe der Entschädigungen für die Kommunalpolitiker:innen werden in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) geregelt.

Die Übersicht und Links zu den Gesetzen des Kommunalen Verfassungsrechts in Schleswig-Holstein sind auf der Landesseite über diesen Link zu finden:

schleswig-holstein.de – Kommunales – Kommunales Verfassungsrecht

Geplante Anpassung der Entschädigungsverordnung (EntschVO) – Erhöhung um 75%

Vom Land Schleswig-Holstein ist es geplant die Entschädigungsverordnung für das kommunale Ehrenamt zum 1. Januar 2026 um 75% anzupassen.

Dieser hohe Prozentsatz hat den Hintergrund, dass sich die Koalition darauf geeinigt hat die Turnusmäßigen Anpassung in Höhe der Inflation zu erweitern, um der gerechtfertigten Forderung der ehrenamtlichen Bürgermeister:innen und des SHGT nachzukommen, das die bisherige Entschädigung gerade für diese Gruppe aufgrund der in den letzten Jahren zugenommenen Aufgaben nicht mehr angemessen war und auch im Vergleich zu anderen Bundesländern geringer ausfiel.

Zu beachten ist, dass die Entschädigungsverordnung des Landes den Höchstrahmen vorgibt und die Kommunen eigenständig, in ihrer Entschädigungssatzung, über die individuelle Höhe der Entschädigungssätze selbst entscheiden. Die EntschVO gibt den Höchstsatz vor, der häufig von den Kommunen nicht ausgeschöpft wird. (z.B. 80% vom Höchstsatz.)

Das bedeutet, wenn eure Entschädigungssatzung der Kommune an den Höchstsatz der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein mit einem Prozentsatz gekoppelt ist, muss eure Entschädigungssatzung geändert werden, wenn ihr die 75% der Anpassung nicht ausschöpfen wollt.

Die prozentualen Sätze können auch je nach Position wie ehrenamtliche Bürgermeister:innen und Mandatsträger:innen unterschiedlich sein.

Als Beispiel für einen Antrag findet ihr hier einen Musterantrag für eine Stadt mit hauptamtlichem Bürgermeister. Dieser Antrag zielt darauf ab, die Entschädigungssätze in der ausgezahlten Summe nicht zu verändern, um den Haushalt nicht zu belasten.

Zum Musterantrag

Hybride Sitzungen in Gemeinden und Kreisen neu 2025

Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung (§34a in der Gemeindeordnung)

Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften

Hybride-Sitzungen: Im Januar 2025 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag beschlossen, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung von Gemeindevertreter:innen und Kreistagsabgeordneten an Sitzungen der Kommunalen Vertretungen und Ausschüsse zu ermöglichen.

Um die Hybriden Sitzungen umzusetzen, muss ein Beschluss in der Gemeindevertretung oder im Kreistag getroffen und die Hauptsatzung geändert werden.

In der ursprünglichen Fassung sollte eine Umsetzung ab 2027 verpflichtend für die Kommune sein, sobald ein Mitglied des Ausschusses oder der Gemeindevertretung/des Kreistages wünscht digital teilzunehmen.

Zu den Regelungen gab es im Juli 2025 folgende Anpassungen, auf die sich die Landesregierung und die kommunalen Landesverbände geeinigt haben:

  • Der grundsätzliche Rechtsanspruch auf Teilnahme an hybriden Sitzungen entfällt. Aber: Dort, wo die Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden Sitzungen vorliegen, werden die Kommunen verpflichtet, eine verbindliche Teilnahmemöglichkeit zu schaffen.
  • Es wurde mit dem Innenministerium verabredet eine Handreichung zu erstellen.
  • Die Landesregierung stellt 5 Mio. Euro zur Verfügung, um Kommunen darin zu unterstützen, die technischen Voraussetzungen für die Durchführung von hybriden Sitzungen zu schaffen.

Das gesamte Einigungspapier mit den weiteren Punkten kann hier heruntergeladen werden.

 

Stellungnahme zur Einführung der hybriden Sitzungsteilnahme der grünen Kreistagsfraktion aus Dithmarschen

Die Dithmarscher Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat zur Einführung der hybriden Teilnahme an kommunalen politischen Gremien eine Stellungnahme verfasst, in der sie die Vorteile zur hybriden Teilnahme hervorhebt und die neue Möglichkeit begrüßt.
Zur Stellungnahme, Juli 2025

Hybride Sitzungsteilnahme in der Kommunalpolitik ab 2027:  One Pager  von Jan Kürschner und Bina Braun

 

Anträge, um die hybride Teilnahme an Sitzungen zu ermöglichen/Änderung der Satzung

Antrag aus Flensburg, Januar 2025

Antrag aus Glücksburg, Oktober 2024

Da es ursprünglich vorgesehen war, die digitale Teilnahme an Sitzungen mit dem § 34a,GO/§ 29a KO bereits Ende 2024 zu beschließen, gibt es hierzu einen Musterantrag aus Glücksburg zur Prüfung und Vorlage der notwendigen Maßnahmen, der im Oktober 2024 verfasst wurde.

Zur Gemeindeordnung SH § 34a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Zur Kreisordnung SH § 29a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung

Beiräte

Beiräte können für fachliche Bereiche und für gesellschaftlich relevante Gruppen gebildet werden. Geregelt sind die Rechte der Beiräte in der Gemeindeordnung im § 47 d und e.

Link zur Gemeindeordnung §47d Sonstige Beiräte

Link zur Gemeindeordnung §47e Stellung der sonstigen Beiräte

Bildung eines Klimabeirates

Bevor in Tangstedt der Entschluss fiel einen Klimabeirat zu bilden, wurden die Vor- und Nachteile eines Beirates und eines Ausschusses gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ ist hier ebenfalls abgelegt.

Zur Vorlage „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ – Tangstedt, Februar 2022

Zum Antrag/Beschluss Bildung eines Klimabeirates – Tangstedt, März 2022

Gremienarbeit

 Für einen respektvollen Umgang in kommunalen Gremien

„Respekt im Rat“

Die Körperstiftung bietet mit dem Projekt „Respekt im Rat“ konkrete Tipps und Unterstützung für eine respektvolle und produktive Zusammenarbeit in den kommunalen Gremien. Sie begleiten einen Prozess bis hin zur Erstellung eines Kodex für eine gute Zusammenarbeit in den Kommunen. Dies bezieht sich letztendlich nicht nur auf die Diskussionskultur in den Sitzungen, sondern auf die grundsätzliche Zusammenarbeit und das Verhalten untereinander.

Zur Homepage Respekt im Rat, externer Link 

Ein Musterkodex für die Diskussionskultur im kommunalen Rat kann hier heruntergeladen werden, externer Link.

Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung

Über Anträge der Fraktion können Änderungswünsche z.B. zu dem Aufbau der Beschlussvorlagen oder den Sitzungszeiten eingebracht werden. Hier findet Ihr Anregungen.

Änderung der Geschäftsordnung: Bessere Lesbarkeit von Beschlussvorlagen und Anträgen

Aus Glücksburg stammt der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung: „bessere Lesbarkeit von Beschlussvorlagen und Anträgen“. Dazu schreibt Sebastian Bonau: „Mit diesem Antrag verfolgten wir vor allem, dass die Lesbarkeit von Anträgen und Beschlussvorlagen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker:innen vereinfacht wird. Aber gerade auch für Menschen, die sich nicht regelmäßig mit solchen Texten beschäftigen, ist das bestimmt eine Erleichterung.“

Hier geht es zum Antrag aus Glücksburg, 2022

Änderung der Geschäftsordnung: Keine Sitzungen in den Ferien

In Glücksburg hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit SSW und FDP – und bei der Abstimmung auch SPD, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung verabschiedet.

Darin wurde festgelegt, dass zukünftig Sitzungen nur noch außerhalb der Schulferien stattfinden dürfen. Gleichzeitig wurde ein Beratungszeitraum von zwei Wochen auferlegt, sodass man nicht innerhalb der Ferien Sitzungen vorbereiten muss, die direkt nach den Ferien stattfinden. Mit diesem Beschluss sollen auch gerade Eltern mehr Planungssicherheit erhalten und somit auch zukünftig einen Anreiz haben, sich kommunalpolitisch zu engagieren.

Hier geht es zum Antrag aus Glücksburg, 2024

Für die Fraktionsarbeit

Hier sind einige Handreichungen mit Informationen Rund um die Fraktion.

Zuwendungen an Fraktionen und Aufwandsentschädigungen – Handout zu den Rahmenbedingungen der Fraktionszuwendungen

Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden und die Fraktionsstruktur -Handout zu unserem Webinar am 07.05.2023

Die Konstituierende Fraktionssitzung Beispiel zur Tagesordnung, 2023

Die Fraktionsgeschäftsordnung eine  Mustergeschäftsordnung für Fraktionen, letzte Überarbeitung März 2024

Mentoring als eine Möglichkeit Personen den Einstieg in die Kommunalpolitik zu erleichtern. In diesem Factsheet findet ihr Anregungen zu den drei klassischen Mentoring-Formen.

Zum Umgang mit Rechtspopulismus und Anfeindungen

Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sehen sich zunehmend Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt – oft durch rechtspopulistische Akteure. Um Betroffene zu unterstützen, bieten wir hier eine Auswahl an Publikationen an, die Hintergrundwissen vermitteln, Hilfestellung geben. Zusätzlich sind Anlaufstellen aufgeführt, die bei Bedrohungen von rechts Hilfe anbieten.

Organisationen, die bei Hass und Hetze beraten und unterstützen:

Stark im Amt, Portal für Kommunalpolitik gegen Hass und Hetze, externer Link

Hate Aid, Expert:innen für digitale Gewalt, externer Link

Ich bin hier e.V., externer Link

Zebra, für betroffene rechter Angriffe, externer Link

Starke Demokratie – Für Kommunalpolitik ohne Hass und Gewalt, externer Link

Publikationen:

„Zur Sache! Was die AfD wirklich will – und was wir entgegnen“ Von der Heinrich-Böll-Stiftung aus Sachsen, 2024, externer Link

„Bedroht zu werden, gehört nicht zum Mandat“ – Ein Ratgeber zum Umgang mit rechten Bedrohungen und Angriffen für Kommunalpolitiker:innen und Kommunalverwaltung. Vom Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) und des Bundesverbands Mobile Beratung (BMB)), 2020

„Digitale Gewalt im kommunalen Engagement“ – ein Best-Practice-Ansatz für die Beratung von der HateAid gGmbH, 2020

„Linksgrün-versifft?“ – Handreichung zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien und Wählerbündnissen auf kommunaler Ebene von der Heinrich-Böll-Stiftung, 2018

„Positionieren Konfrontieren Streiten“ – Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der AfD von der Amadeu Antonio Stiftung, 2017

Umgang mit Rechtspopulismus in der Kommune

Rechtspopulistische, teils auch rechtsextreme Kräfte haben in Kommunen eine wachsende Bedeutung. Sie setzen auf Spaltung der Gesellschaft und untergraben das Vertrauen in demokratische Institutionen. Der Umgang mit ihnen sollte strategisch überlegt sein. Wir geben hierfür Hinweise: Wie lässt sich eine solche Strategie entwickeln, wo gibt es Unterstützung dafür?

Artikel von Wolfgang Pohl im KommunalWiki, externer Link

Die BGKomm hat eine umfassende Übersicht mit Materialien und Kontakten zur direkten Hilfe zusammengestellt.

Anfeindungen und Angriffe von Rechts – Materialübersicht der BGKomm (PDF), 2025

Letzte Aktualisierung November 2025