
Kommunalrecht, Gremienarbeit und Fraktion
Kommunalrecht
Das Kommunale Verfassungsrecht ist die rechtliche Grundlage für das selbstverwaltende Gemeinwesen in unseren schleswig-holsteinischen Kommunen.
Dazu gehören die Gemeindeordnung, die Kreisordnung, die Amtsordnung, das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit und das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz. Die Höhe der Entschädigungen für die Kommunalpolitiker:innen werden in der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (EntschVO) geregelt.
Die Übersicht und Links zu den Gesetzen des Kommunalen Verfassungsrechts in Schleswig-Holstein sind auf der Landesseite über diesen Link zu finden:
schleswig-holstein.de – Kommunales – Kommunales Verfassungsrecht
Neu im § 34a – Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung –
Im Januar 2025 hat der Schleswig-Holsteinische Landtag beschlossen, eine Teilnahme mittels Ton-Bild-Übertragung von Gemeindevertreter:innen und Kreistagsabgeordneten an Sitzungen der Kommunalen Vertretungen und Ausschüssen zu ermöglichen.
Bis 2027 ist es freiwillig, die Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung zu ermöglichen. Um es umzusetzen, muss ein Beschluss in der Gemeindevertretung getroffen und die Hauptsatzung muss geändert werden.
Ab 2027 ist es verpflichtend, sobald ein Mitglied des Ausschusses oder der Gemeindevertretung/des Kreistages wünscht digital teilzunehmen. Ab 2027 bedarf es auch keiner Änderung in der Hauptsatzung mehr.
Da es ursprünglich vorgesehen war, die digitale Teilnahme an Sitzungen mit dem § 34a,GO/§ 29a KO bereits Ende 2024 zu beschließen, gibt es hierzu einen Musterantrag aus Glücksburg zur Prüfung und Vorlage der notwendigen Maßnahmen, um die digitale Teilnahme an Sitzungen zu ermöglichen, der im Oktober 2024 verfasst wurde.
Hier geht es zum Antrag aus Glücksburg, Oktober 2024
Zur Gemeindeordnung SH § 34a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Zur Kreisordnung SH § 29a Sitzungsteilnahme durch Ton-Bild-Übertragung
Beiräte
Beiräte können für fachliche Bereiche und für gesellschaftlich relevante Gruppen gebildet werden. Geregelt sind die Rechte der Beiräte in der Gemeindeordnung im § 47 d und e.
Link zur Gemeindeordnung §47d Sonstige Beiräte
Link zur Gemeindeordnung §47e Stellung der sonstigen Beiräte
Bildung eines Klimabeirates
Bevor in Tangstedt der Entschluss fiel einen Klimabeirat zu bilden, wurden die Vor- und Nachteile eines Beirates und eines Ausschusses gegenübergestellt. Die Gegenüberstellung „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ ist hier ebenfalls abgelegt.
Zur Vorlage „Klimabeirat oder Klimaausschuss“ – Tangstedt, Februar 2022
Zum Antrag/Beschluss Bildung eines Klimabeirates – Tangstedt, März 2022
Gremienarbeit
Über Anträge der Fraktion können Änderungswünsche z.B. zu dem Aufbau der Beschlussvorlagen oder den Sitzungszeiten eingebracht werden. Hier findet Ihr Anregungen.
Änderung der Geschäftsordnung: Bessere Lesbarkeit von Beschlussvorlagen und Anträgen
Aus Glücksburg stammt der Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung: „bessere Lesbarkeit von Beschlussvorlagen und Anträgen“. Dazu schreibt Sebastian Bonau: „Mit diesem Antrag verfolgten wir vor allem, dass die Lesbarkeit von Anträgen und Beschlussvorlagen für die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker:innen vereinfacht wird. Aber gerade auch für Menschen, die sich nicht regelmäßig mit solchen Texten beschäftigen, ist das bestimmt eine Erleichterung.“
Hier geht es zum Antrag aus Glücksburg, 2022
Änderung der Geschäftsordnung: Keine Sitzungen in den Ferien
In Glücksburg hat die Grüne Fraktion gemeinsam mit SSW und FDP – und bei der Abstimmung auch SPD, einen Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung verabschiedet.
Darin wurde festgelegt, dass zukünftig Sitzungen nur noch außerhalb der Schulferien stattfinden dürfen. Gleichzeitig wurde ein Beratungszeitraum von zwei Wochen auferlegt, sodass man nicht innerhalb der Ferien Sitzungen vorbereiten muss, die direkt nach den Ferien stattfinden. Mit diesem Beschluss sollen auch gerade Eltern mehr Planungssicherheit erhalten und somit auch zukünftig einen Anreiz haben, sich kommunalpolitisch zu engagieren.
Für die Fraktionsarbeit
Hier sind einige Handreichungen mit Informationen Rund um die Fraktion.
Zuwendungen an Fraktionen und Aufwandsentschädigungen – Handout zu den Rahmenbedingungen der Fraktionszuwendungen
Aufgaben der Fraktionsvorsitzenden und die Fraktionsstruktur -Handout zu unserem Webinar am 07.05.2023
Die Konstituierende Fraktionssitzung –Beispiel zur Tagesordnung, 2023
Die Fraktionsgeschäftsordnung – eine Mustergeschäftsordnung für Fraktionen, letzte Überarbeitung März 2024
Mentoring als eine Möglichkeit Personen den Einstieg in die Kommunalpolitik zu erleichtern. In diesem Factsheet findet ihr Anregungen zu den drei klassischen Mentoring-Formen.
Letzte Aktualisierung März 2025