Mobilität
Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes 2024
Das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden in 2024 beschlossen. Die Kommunen haben mit der neuen Gesetzgebung mehr Handlungsspielraum. Die Verwaltungsverordnung (VwV) zur StVO trat im April 2025 in Kraft. Mit der VwV haben nun auch die Straßenverkehrsbehörden eine klare Anweisung, wie sie das Straßenverkehrsgesetz umzusetzen haben.
Handreichung mit den wichtigsten Informationen zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes
Nelly Waldeck hat die wichtigsten Informationen in einer Handreichung zusammengefasst. Zur Handreichung September 2024
StVG/StVO und die VwV „Die Umsetzung der novellierten Straßenverkehrsordnung“
Im Webinar am 10. April 2025 hat Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des adfc-sh, uns über die detaillierten Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten aus ihrer Sicht nach dem Erscheinen der Verwaltungsvorschrift informiert.
Zur Präsentation von Stephanie Meyer, April 2025
Die Links zum aktuellen Straßenverkehrsgesetz und den Verordnungen
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO
Radverkehr
Fahrradstraßen
Erlass des Verkehrsministeriums zu Fahrradstraßen
Im Juni 2024 gab es einen Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus zur Anordnung von Fahrradstraßen. Hier geht es zu dem Dokument
Umwidmung zur Fahrradstraße
Aus Gettorf stammt der Antrag zur Umwidmung einer Tempo-30-Zone in eine Fahrradstrße, der auch einige Nebenbedingungen beinhaltet.
Zum Antrag die Umwidmung der Gartenstraße zur Fahrradstraße aus Gettorf
Radverkehrsnetze
Landesweites Radverkehrsnetz Schleswig-Holstein (LRVN)
Die wichtigen Verbindungen des Alltags- und des Schulradverkehrs bilden zusammen mit den touristischen Radfernwegen sowie den Freizeitrouten ein landesweites Netz, das im LRVN abgebildet ist.
Auf der Seite Schleswig-Holstein sind die Dokumentationen und Karten zu finden, externer Link
Einladende Radverkehrsnetze Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“
In dieser Broschüre werden Beispiele vorgestellt, wie sich Radwege gestalten lassen und die Infrastruktur für Radnetze aufgebaut werden kann, um die Lust auf das Fahrradfahren zu steigern.
Markierung und Beschilderung von Radverkehrsanlagen an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung
Um fehlende gesetzlich vorgeschriebene Markierungen und Beschilderungen von Radverkehrsanlagen an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung herzustellen oder zu erneuern, hat die Grüne Fraktion aus Gettorf im Februar 2024 diesen Antrag gestellt.
In der Anlage sind die „Baulichen Anforderungen, Markierungen und Beschilderung von Radverkehrsanlagen“ zusammengefasst.
Zur Anlage Bauliche Anforderungen, Markierungen und Beschilderung von Radverkehrsanlagen
Piktogrammketten für den Radverkehr
Erlass zur Verwendung von Piktogramm-Ketten
Die Piktogramm-Ketten sind eine Art der Fahrbahnmarkierung für die Radverkehrsführung auf der Straße. Im November 2024 erschien mit dem Erlass gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO die Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Piktogramm-Ketten mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gemäß § 39 Abs. 7 StVO auf Fahrbahnen von Straßen in Schleswig-Holstein, auf denen der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn erfolgt oder erfolgen kann.
Der Erlass zu den Piktogramm-Ketten, November 2024
Antrag auf eine Fahrradpiktogrammkette
In Bargteheide hat die Grüne Fraktion das Aufbringen einer Fahrradpiktogrammkette beantragt.
Zum Antrag auf eine Fahrradpiktogrammkette im Tremsbütteler Weg aus Bargteheide, Dezember 2024
Sanierung von Radwegen
Handlungsempfehlung für Sanierungsmaßnahmen an Radwegen mit Wurzeleinwuchs
Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) hat eine Handlungsempfehlung zu Sanierungsmaßnahmen an Radwegen mit Wurzeleinwuchs herausgegeben, die vom ADFC Schleswig-Holstein zusammengefasst wurde. Diese kann unterstützende Hinweise zu künftigen Planungen von Radwegen und Sanierungsmaßnahmen geben.
Förderprogramm Stadt und Land
Finanzielle Unterstützung gibt es mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.
Der Bund unterstützt mit seinem Sofortprogramm „Stadt und Land“ Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplanten und attraktiven Radverkehrssystems. Der Umstieg vom PKW auf das klimafreundliche Fahrrad ist dabei erklärtes Ziel des Programms.
Es können Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr und die Erstellung von Radverkehrskonzepten gefördert werden. Eine Besonderheit ist, dass die Planungsleistungen für die Investitionen sowie auch Fußverkehrsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Radverkehrsmaßnahmen stehen, finanziell unterstützt werden.
Das Programm ist bis zum 31.12.2028 befristet.
Gefördert werden können im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“:
- Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender Radverkehrsnetze,
- eigenständige Radwege,
- Fahrradstraßen,
- Radwegebrücken oder -Unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
- Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
- Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
- die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger.
Förderanträge im Rahmen des Sofortprogramms „Stadt und Land“ werden im jeweiligen Land gestellt.
Auf dieser Seite gibt es weitere Informationen des Landes Schleswig Holstein und die Förderrichtlinie. (externer Link)
Schulstraßen
Im April 2025 hat das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus ein Informationsschreiben zur Einrichtung von Schulstraßen versendet. Dieses Schreiben enthält Anregungen zur Einrichtung von Schulstraßen und es stellt die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten dar.
Leitfaden Schulstraßen
In Kooperation haben verschiedene Akteure u.a. der VCD einen Leitfaden mit praktischen Hinweisen zur Einrichtung von Schulstraßen herausgegeben.
Elektromobilität – Ladeinfrastruktur
Schnellladesäulen für die Elektromobilität
Mit diesem interfraktionellen Antrag aus Kiel wird die Verwaltung gebeten einen Überblick über die vorhandenen Schnellladesäulen zu geben und den Aufwand zur Installation weiterer Schnellladesäulen darzulegen.
Schaffung neuer Ladesäulen
Mit dem Antrag der Grünen Fraktion aus Uetersen wird die Verwaltung beauftragt neue Ladesäulen aufzustellen.
Letzte Aktualisierung September 2025
