Mobilität

Die Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes 2024

Das neue Straßenverkehrsgesetz (StVG) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) wurden in 2024 beschlossen. Die Kommunen haben mit der neuen Gesetzgebung mehr Handlungsspielraum. Die VwV zur StVO trat im April 2025 in Kraft. Mit der Verwaltungsverordnung haben nun auch die Straßenverkehrsbehörden eine klare Anweisung, wie sie das Straßenverkehrsgesetz umzusetzen haben.

Handreichung mit den wichtigsten Informationen zur Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes

Nelly Waldeck hat die wichtigsten Informationen in einer Handreichung zusammengefasst. Zur Handreichung September 2024

StVG/StVO und die VwV „Die Umsetzung der novellierten Straßenverkehrsordnung“

Im Webinar am 10 April 2025 hat Stephanie Meyer, Landesvorsitzende des adfc-sh, uns über die detaillierten Inhalte und Umsetzungsmöglichkeiten aus ihrer Sicht nach dem Erscheinen der Verwaltungsvorschrift Informiert. 

Zur Präsentation von Stephanie Meyer Meyer, April 2025

Die Links zum aktuellen Straßenverkehrsgesetz und den Verordnungen

Zum Straßenverkehrsgesetz

Zur Staßenverkehrsordnung

Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung VwV-StVO 

Radverkehr

Markierung und Beschilderung von Radverkehrsanlagen an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung

Um fehlende Markierungen und Beschilderungen von Radverkehrsanlagen an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung, die gesetzlich vorgeschrieben sind, herzustellen oder zu erneuern, hat die Grüne Fraktion aus Gettorf im Februar 2024 diesen Antrag gestellt.

In der Anlage sind die „Baulichen Anforderungen, Markierungen und Beschilderung von Radverkehrsanlagen“ zusammengefasst.

Zum Antrag Markierung und Beschilderung von Radverkehrsanlagen an Kreuzungen und Einmündungen mit Vorfahrtregelung aus Gettorf, Februar 2024

Zur Anlage Bauliche Anforderungen, Markierungen und Beschilderung von Radverkehrsanlagen

Umwidmung zur Fahrradstraße

Ebenfalls aus Gettorf stammt der Antrag zur Umwidmung einer Tempo-30-Zone in eine Fahrradstrße, der auch einige Nebenbedingungen beinhaltet. 

Zum Antrag  die Umwidmung der Gartenstrasse zur Fahrradstraße aus Gettorf

Einladende Radverkehrsnetze Begleitbroschüre zum Sonderprogramm „Stadt und Land“

In dieser Broschüre werden Beispiele vorgestellt, wie sich Radwege gestalten lassen und die Infrastruktur für Radnetze aufgebaut werden kann, um die Lust auf das Fahrradfahren zu steigern.

Zur Broschüre „Einladende Radverkehrsnetze“ vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr, April 2023

Förderprogramm Stadt und Land

Finanzielle Unterstützung gibt es mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 der Bundesregierung.

Der Bund unterstützt mit seinem Sofortprogramm „Stadt und Land“ Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände bei dem Aufbau eines sicheren, in lückenlosen Netzen geplantes und attraktiven Radverkehrssystems. Der Umstieg vom PKW auf das klimafreundliche Fahrrad ist dabei erklärtes Ziel des Programms.

Es können Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur, betriebliche Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr und die Erstellung von Radverkehrskonzepten gefördert werden. Eine Besonderheit ist, dass die Planungsleistungen für die Investitionen sowie auch Fußverkehrsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit Radverkehrsmaßnahmen stehen, finanziell unterstützt werden.

Das Programm ist bis zum 31.12.2028 befristet.

Gefördert werden können im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“:

  • Neu-, Um- und Ausbau flächendeckender Radverkehrsnetze,
  • eigenständige Radwege,
  • Fahrradstraßen,
  • Radwegebrücken oder -Unterführungen (inkl. Beleuchtung und Wegweisung),
  • Abstellanlagen und Fahrradparkhäuser,
  • Maßnahmen zur Optimierung des Verkehrsflusses für den Radverkehr wie getrennte Ampelphasen (Grünphasen),
  • die Erstellung von erforderlichen Radverkehrskonzepten zur Verknüpfung der einzelnen Verkehrsträger.

Förderanträge im Rahmen des Sofortprogramms Stadt Land werden im jeweiligen Land gestellt.

Auf dieser Seite gibt es weitere Informationen des Landes Schleswig Holstein und die Förderrichtlinie. (externer Link)

Piktogrammketten für den Radverkehr

Erlass zur Verwendung von Piktogramm-Ketten

Die Piktogramm-Ketten sind eine Art der Fahrbahnmarkierung für die Radverkehrsführung auf der Straße. Im November 2024 erschien der Erlass gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1 StVO die Ausnahmegenehmigung zur Verwendung von Piktogramm-Ketten mit dem Sinnbild „Radverkehr“ gemäß § 39 Abs. 7 StVO auf Fahrbahnen von Straßen, auf denen der Radverkehr im Mischverkehr auf der Fahrbahn erfolgt oder erfolgen kann in Schleswig-Holstein.

Der Erlass zu den Piktogramm-Ketten vom 26.11.2025

Antrag auf eine Fahrradpiktogrammkette

In Bargteheide hat die Grüne Fraktion das Aufbringen einer Fahrradpiktogrammkette beantragt.

Zum Antrag auf eine Fahrradpiktogrammkette im Tremsbütteler Weg aus Bargteheide, Dezember 2024

Elektromobilität – Ladeinfrastruktur

Schnelladesäulen für die Elektromobilität

Mit diesem Interfraktionellem Antrag aus Kiel wird die Verwaltung gebeten einen Überblick über die vorhandenen Schnellladesäulen zu geben und den Aufwand zur Installation weiterer Schnellladesäulen darzulegen.

Zum Antrag Schnellladesäulen aus Kiel, 2016

Schaffung neuer Ladesäulen

Mit dem Antrag der Grünen Fraktion aus Uetersen wird die verwaltung beauftragt neue Ladesäulen aufzustellen.

Zum Antrag Schaffung neuer Ladesäulen aus Uetersen, 2019

Letzte Aktualisierung März 2025